Am 1. Sonntag nach Trinitatis, 22. Juni 2025, wird in Cunersdorf Jubelkonfirmation gefeiert.
Im Kirchgemeindehaus Sehma steht seit 01.03.2025 eine Wohnung im 2. OG zur Vermietung frei. DieWohnung hat 3 Zimmer + Küche + Bad und ist 74 qm groß. Die Kaltmiete beträgt 350,- €, die Gesamtmiete inklusive Heiz- und Betriebskosten 570,- €. Bei Bedarf kann auch noch ein weiteres Zimmer im Dachgeschoss dazu gemietet werden. Interessenten können sich sehr gerne im Pfarramt Sehma melden.
Wir bitten bei Taufen, Trauungen und Einsegnungen zu Ehejubiläen um rechtzeitige Anmeldung. Gerne können Sie sich in den Pfarrämtern melden.
• Zukunft der Kirchennachrichten – Aus drei wird eins
Ab der Ausgabe für Juni/Juli wird es gemeinsame Kirchennachrichten von mehreren Gemeinden unseres Schwesterkirchverbundes geben. Die Kirchennachrichten der Kirchgemeinden Sehma und Cunersdorf, der Kirchgemeinde Cranzahl sowie der Kirchgemeinden am Fichtelberg und Bärenstein werden
zu einem Blatt zusammengefasst. Dies ist ein Zeichen dafür, dass wir in der Region zusammengehören. Außerdem ist es eine Bereicherung, so auch über die Aktivitäten der anderen Gemeinden informiert zu sein. Die neuen Kirchennachrichten werden zwar dicker, aber durch die höhere Auflage nicht teurer. Manche haben sich sicher bereits gewundert, dass die Kirchennachrichten in diesem Jahr noch nicht kassiert wurden. Da das in den letzten Jahren den Austeilern zunehmend Probleme bereitete, soll auch dies geändert werden und in Zukunft durch Überweisung geschehen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der neuen Ausgabe im Juni. Die Zustellung der Kirchennachrichten erfolgt wie gewohnt weiterhin durch die Austeiler.
Wir wollen uns an dieser Stelle sehr herzlich für diesen regelmäßigen und treuen Dienst bedanken.
• Spendensammlung 2025 der Diakonie Sachsen vom 23. Mai bis 1. Juni 2025
„Perspektive Freiheit“ – Unterstützung für die Straffälligenhilfe Jedes Jahr werden in Sachsen Hunderte Menschen aus der Haft entlassen und stehen oft vor großen Herausforderungen: keine Wohnung, kein Job, kein soziales Netz. Auch junge Menschen geraten in Konflikt mit dem Gesetz und können gemeinnützige Arbeitsstunden im Rahmen der Jugendgerichtshilfe leisten. Die Gefahr, in alte Muster zurückzufallen, ist nicht unerheblich.
Hier setzt die diakonische Straffälligenhilfe an. Sie bietet Beratung und Begleitung in Justizvollzugsanstalten bzw. Jugendstrafanstalten an und unterstützt die ersten Schritte in ein selbstbestimmtes Leben. Die Jugendgerichtshilfe hilft jungen Menschen durch präventive Maßnahmen, Beratung und Begleitung, um ihnen eine positivere Entwicklung zu ermöglichen. Die diakonische Straffälligenhilfe bietet straffällig gewordenen Menschen sowie deren Angehörigen Beratung und Unterstützung während des Strafvollzugs und nach der Entlassung. Alternativen zum Strafvollzug werden ebenfalls angeboten.
„Ich war ganz ehrlich allein“, berichtet ein junger Mann nach seiner Entlassung. Dies zu ändern, ist das Ziel der diakonischen Straffälligenhilfe. Sie unterstützt Menschen auf ihrem Weg in die Freiheit – durch Entlassungsvorbereitung, Ehrenamtsarbeit und Projekte zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen.
So können Sie die Arbeit unterstützen:
• Per Überweisung auf unser Spendenkonto IBAN: DE15 3506 0190 1600 3000 12, Kennwort: Straffälligenhilfe
• Mit einer Spende in den Büchsen Ihrer Kirchgemeinde
• Oder mit einer Online-Spende: www.diakonie-sachsen.de/onlinespende
Wir danken Ihnen – Nächstenliebe wirkt!
Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst